8.2 Langzeitpflege
Die Begriffe Pflegekinder und Pflegeeltern beziehen sich somit idR auf eine Pflegeelternschaft iSd jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetze der Bundesländer, wenn also andere als die Eltern oder sonstige mit der Pflege und Erziehung eines Kindes betraute Personen dieses Kind nicht nur vorübergehend pflegen und erziehen und mit der Ausübung der Pflege und Erziehung vom Kinder- und Jugendhilfeträger beauftragt sind. Obsorgeträger ist dann idR der Kinder- und Jugendhilfeträger. Von der Langzeitpflege zu unterscheiden ist noch die sog Krisenpflege.