8.1 Allgemeines
Von einer Adoption zu unterscheiden ist die Pflegekindschaft, die gänzlich andere Voraussetzungen und rechtliche Konsequenzen hat. Hier wird ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege genommen, zumeist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen bzw familiären Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Grundsätzlich unterschieden wird dabei zwischen der sog Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (etwa bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und der sog Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum in Pflege bei Pflegeeltern genommen wird.