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Konrad Stockinger - Magdalena Hartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Rechtliche Regelungen in Deutschland und der Schweiz

In der Schweiz ist die Tötung auf Verlangen gem Art 144 schwStGB strafbar. Die Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung werden nur dann unter Strafe gestellt, wenn diese aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt (Art 155 schwStGB).

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