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Dokument-ID: 1144982
17.5.3 Gemeinsame Bestimmungen
Da sowohl die Unterbringung von gefährlichen Rückfallstätern als auch von gefährlichen terroristischen Straftätern in § 23 StGB geregelt ist, ergeben sich daraus auch einige gemeinsame Bestimmungen, die im Folgenden kurz dargestellt werden.