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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes

Einleitung

Im Jahr 2026 wurde das Bundespflegegeldgesetz im Mai erneut novelliert, um die praktische Umsetzung für pflegende Angehörige zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Bestimmungen reibungslos greifen. Im Zuge dieser Novellierung (in BGBl I Nr 32/2026 kundgemacht) werden einerseits einige legistische Klarstellungen, etwa im Zusammenhang mit dem Angehörigenbonus (insbesondere Konkretisierung der Anspruchsdauer, rückwirkende Gewährung oder auch weitergehende Erhebungsmöglichkeiten), vorgenommen. Andererseits werden damit erweiterte Ermächtigungen zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank (geführt vom Dachverband der Sozialversicherungsträger) an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingeführt. Zuletzt wird neben einigen redaktionellen Änderungen auch die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs 1 und 2 BPGG legistisch verankert.

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