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Dokument-ID: 1140125
13.2 Patientenvertretungen
Die einzelnen Bundesländer haben Patientenvertretungen, oft auch Patientenanwaltschaften genannt, als Service- und Anlaufstellen für Patienten eingerichtet. Es handelt sich dabei um weisungsfreie Einrichtungen zur Sicherung und Wahrnehmung der Rechte und Interessen von Patienten und – in einigen Bundesländern – auch pflegebedürftigen Menschen.