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Dokument-ID: 951887
2.8 Übertragung der Vermögensverwaltung auf andere Personen (§ 166 ABGB)
Wer einem Minderjährigen etwas aus seinem Vermögen zuwendet, kann er einen der Elternteile ohne Angabe einer Begründung • [Fußnote: LGZ Wien EF 100.196.] von der Verwaltung dieses zugewendeten Vermögens ausschließen. Der nicht ausgeschlossene Elternteil ist dann allein mit der Verwaltung dieses Sondervermögens betraut, und zwar auch betreffend Maßnahmen, die dem außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb zuzuordnen sind.