1.4.1 Rechtsmittellegitimation des einstweiligen Erwachsenenvertreters
OGH vom 23.02.2021, 8 Ob 117/20v
Kurzzusammenfassung
In der gegenständlichen Angelegenheit beschäftigte sich der OGH mit der Frage nach der Rechtsmittellegitimation eines einstweiligen Erwachsenenvertreters im Bestellungsverfahren, wobei der einstweilige Erwachsenenvertreter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der betroffenen Personen auch für die Vertretung des Betroffenen vor Verwaltungsbehörden, insbesondere Finanzbehörden bestellt wurde. Der einstweiligen Erwachsenenvertreter machte geltend, der „Verdrängungseffekt“ der insolvenzrechtlichen Bestimmungen schließe die Bestellung eines Erwachsenenvertreters für die die Insolvenzmasse treffenden Angelegenheiten aus und die Umschreibung des Wirkungsbereichs im bekämpften Beschluss widerstreite den Vorgaben des § 272 Abs 1 ABGB.