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Dokument-ID: 937304
9.4.1 Gesetzliche Grundlagen der Weiterbildung
Durch Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe dienen Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe der Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder in der bisherigen Pflegehilfeausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.