© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1121631

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Zuständigkeit iSd § 22 BPGG

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Pflegegeldanspruch ist in § 22 BPGG geregelt. So ist beispielsweise für ASVG-Pensionisten die PVA zuständig, für GSVG- und BSVG-Pensionisten die SVS. Die Sozialversicherungsträger werden im übertragenen Wirkungsbereich tätig (§ 34 BPGG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop