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Dokument-ID: 952915
9.1.3 Sterilisation
Bei entscheidungsfähigen und damit selbst einwilligungsfähigen Personen legt § 90 Abs 2 StGB fest, dass eine Sterilisation auch mit deren Einwilligung nur dann zulässig ist, wenn diese das 25. Lebensjahr vollendet haben oder der Eingriff sonst nicht sittenwidrig ist, was insbesonders bei medizinisch indizierter Sterilisation anzunehmen ist.