3.5.4 Aufklärung über nötigen Allergietest im zahnärztlichen Beratungsgespräch (OGH 29.11.2012, 2 Ob 43/12f)
Die Entscheidung betrifft eine zahnärztliche Behandlung eines Patienten.
Wie erfolgte die Aufklärung? Die Zahnärztin klärte den Patienten über die Versorgung des Ober- und Unterkiefers mit Kronen auf Edelmetallbasis auf. Im Zuge des Beratungsgespräches hat die Zahnärztin den Patienten darüber informiert, dass bei Kronen auf Nichtedelmetallbasis Allergien vorkommen könnten. Sie hat es jedoch unterlassen über die Folgen einer etwaigen „Goldallergie“ und die Möglichkeit eines Allergietests aufzuklären.