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Dokument-ID: 1089358
1.1.2 Verarbeitung sensibler Daten
Sensible Daten werden in der DSGVO als „besondere Kategorien personbezogener Daten“ bezeichnet. Darunter sind gem Art 4 Z 15 DSGVO unter anderem personenbezogene Daten zu verstehen, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.