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Andreas Joklik - Elena Hauser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Vorsorgevollmacht

Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen

Die Vorsorgevollmacht ist ebenfalls eine schriftliche Willenserklärung, sie hat jedoch einen anderen Wirkungsbereich als die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist eine der vier Vertretungsmöglichkeiten („4-Säulen-Modell“) des neuen Erwachsenenschutzrechtes. Das neue Erwachsenenschutzrecht verfolgt dabei die Zielsetzung, Personen trotz geminderter Entscheidungsfähigkeit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das neue Erwachsenenschutzrecht stellt das 4-Säulen-Modell (1. Säule – Vorsorgevollmacht, 2. Säule– Gewählte Erwachsenenvertretung, 3. Säule – Gesetzliche Erwachsenenvertretung und 4. Säule – Gerichtliche Erwachsenenvertretung) mit vier verschiedenen Vertretungsmöglichkeiten zur Verfügung, die nacheinander zum Zug kommen.

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