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Dokument-ID: 1140116
13 Beendigung der Unterbringung
Die Unterbringung wird stets von der Abteilungsleitung (bzw deren Vertretung) beendet und erfolgt in folgenden Fällen:
- Wenn der Arzt die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr für gegeben erachtet
- Wenn das Gericht die Unterbringung für unzulässig erklärt (Details siehe im Kapitel „gerichtliches Unterbringungsverfahren“)
- Wenn eine untergebrachte Person seit 24 Stunden entwichen ist oder auf einer nicht-psychiatrischen Abteilung behandelt wird (bzw früher nach Entscheidung durch die Abteilungsleitung oder wenn innerhalb dieser 24 Stunden eine Unterbringungsverhandlung stattfinden würde)