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Dokument-ID: 1062547
2.2 Kollisionskurator gem § 277 Abs 2 ABGB
Bestellungsvoraussetzungen
Gem § 277 Abs 2 ABGB ist ein Kurator auch dann zu bestellen, wenn die Interessen einer minderjährigen oder sonst iSd § 21 Abs 1 ABGB schutzberechtigten Person dadurch gefährdet sind, dass in einer bestimmten Angelegenheit ihre Interessen