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Dokument-ID: 1062492
1 Neuerungen durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz
Überblick
Das am 1. Juli 2018 in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz BGBl I 2017/59 (2. ErwSchG) bewirkte eine Neuordnung der gerichtlichen Fürsorge für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen (vgl RV 1461 BlgNR XXV. GP [im Folgenden „RV 2017“], 1). Im Zuge dessen wurden auch damit im Zusammenhang stehende bzw anschließende Bestimmungen novelliert.