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Dokument-ID: 1121632
5.2.2 Sachverständigengutachten
§ 8 erster Satz EinstV legt fest, dass Grundlage der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld jedenfalls ein ärztliches Sachverständigengutachten bildet. Korrespondierend hiezu bestimmt § 25a Abs 1 BPGG, dass auf Wunsch des Pflegebedürftigen bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen ist.