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Dokument-ID: 976998
1.2.1 Pflegerische Kernkompetenzen
Der Begriff der „pflegerischen Kernkompetenzen“ entspricht dem früheren „eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich“. Gemeint sind damit jene Tätigkeiten, die vom Berufsbild der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst sind und die diese eigenverantwortlich durchführen dürfen. Ob „Eigenverantwortung“ rechtlich gleichzusetzen ist mit „Weisungsfreiheit“ ist in der Lehre umstritten.