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Dokument-ID: 1013403
3.2.3 Leistungspflichten im zahnärztlichen Behandlungsvertrag (OGH 15.06.2016, 4 Ob 96/16w)
Der Patient und spätere Kläger beauftragte die in der Folge von ihm geklagte Zahnärztin mit der Anfertigung einer Ober- und Unterkieferzahnprothese. In weiterer Folge brachen jedoch mehrfach Zähne ab. Der Grund lag im starken Biss des Klägers, weswegen eine reine Kunststoffprothese – wie für die Zahnärztin erkennbar gewesen wäre – für ihn ungeeignet war.