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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Übersicht über die einzelnen Patientenrechte

Die Patientencharta ordnet als wesentliche Grundsätze bei Gesundheitsbehandlungen und als allgemeiner Rahmen der Patientenrechte einerseits an, dass die Persönlichkeitsrechte der Patienten besonders zu schützen sind. Andererseits ist die Menschenwürde der Patienten unter allen Umständen zu achten und zu wahren und zudem dürfen Patienten aufgrund des Verdachtes oder des Vorliegens einer Krankheit nicht diskriminiert werden. Diese Grundsätze sind jedenfalls zu beachten.

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