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Dokument-ID: 1062650
4 Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit Minderjähriger
Allgemeines
Die Deliktsfähigkeit (§ 176 ABGB) ist die Fähigkeit, ohne Bezug zu einem Rechtsgeschäft aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden. Sie stellt nach der Geschäftsfähigkeit den zweiten Unterfall der Handlungsfähigkeit dar.