1.5.3 Ist ein Vertretungsverein immer dem Rechtsanwalt vorzuziehen?
OGH 24.04.2020, 7 Ob 49/20m
Kurzzusammenfassung
In der vorliegenden Entscheidung hatte die betroffene Person bereits seit 14 Jahren einen Rechtsanwalt als gerichtlichen Erwachsenenvertreter zur Seite gestellt bekommen. Aufgrund des gesetzlichen Stufenbaus in der Vertretungsreihenfolge übertrug das Pflegschaftsgericht die Vertretung auf einen auch örtlich näher gelegenen Erwachsenenschutzverein. Bei diesem Vorgang wurde nach Ansicht des OGH aber nicht auf die Tatsache der langjährigen Betreuung eingegangen und wurde überhaupt nicht geprüft, welche Nachteile dies möglichweise für den Betroffenen auf emotionaler Ebene bewirken würde. Es mangelte der Übertragung somit am geforderten Tatsachensubstrat und wurde diese in weitere Folge wieder rückgängig gemacht.