6 Unterstützung und Vertretung
Patientenanwaltschaft
Ein wichtiges Element des UbG zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von in der Psychiatrie untergebrachten Patienten, deren Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zum Teil stark beeinträchtigt sein kann, ist die Patientenanwaltschaft. Mit der gesetzlichen Verankerung der Patientenanwaltschaft im UbG wird die gesetzliche Vertretung von zwangsweise untergebrachten Patienten gewährleistet. Der Rechtsschutz und die Position von untergebrachten Patienten wird dadurch gestärkt, ohne jedoch die eigenständige Handlungsfähigkeit dieser Personen zu beeinträchtigen.