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Dokument-ID: 1074660
4.3.7 Aussageverweigerungsrecht in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren
Allgemeines
Der in § 54 Abs 1 ÄrzteG normierten ärztlichen Verschwiegenheitspflicht korrespondiert ein entsprechendes Aussageverweigerungsrecht des Arztes in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren.