3.3 Sterbeverfügung
Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen
Die Sterbeverfügung ist ein gänzlich neues Instrument der Selbstbestimmung. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben beenden zu wollen. • [Fußnote: Vgl § 3 Z 1 StfVG.] Mit dem neu erlassenen Sterbeverfügungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2022) wurde für schwer kranke Personen erstmals die Möglichkeit geschaffen, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen und die Suizidassistenz unter Sicherstellung eines freien und selbstbestimmten Willens sowie weiteren Absicherungsmechanismen neu geregelt. Das Sterbeverfügungsgesetz orientiert sich dabei stark am Patientenverfügungsgesetz, wobei beide Instrumente unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. • [Fußnote: Ulrich Pesendorfer, Die neue Sterbeverfügung im Überblick, iFamZ 2021, Heft 6/2021, 316.] Während mit einer Patientenverfügung nur für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit im Vorhinein lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden, berechtigt die Sterbeverfügung zum Bezug einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital aus der Apotheke, die vom Sterbewilligen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt entweder oral oder intravenös autonom eingenommen wird. Da mit der Errichtung einer Sterbeverfügung sohin die endgültige Lebensbeendigung verbunden ist, sieht das Sterbeverfügungsgesetz strenge Voraussetzungen für die Errichtung und die Wirksamkeit einer Sterbeverfügung vor. • [Fußnote: Birklbauer in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer, Handbuch Medizinrecht Kap I.24 (Stand 01.05.2022, rdb.at).]