8.4 Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Freiheitsbeschränkung
Die vorherigen Ausführungen haben aufgezeigt, in welchen Einrichtungen das HeimAufG überhaupt gilt und ab wann von einer Freiheitsbeschränkung auszugehen ist und mit welchen Mitteln diese erreicht werden kann. Dies ist vor allem deshalb wichtig, damit der Mitarbeiter eines Gesundheitsberufes erkennen kann, ob eine geplante Maßnahme vom HeimAufG erfasst wird und ob es sich überhaupt um eine Freiheitsbeschränkung handelt. Denn nur, wenn beides gegeben ist, greifen die einschlägigen Regelungen des Gesetzes und stellt sich die Frage, ob die geplante Maßnahme zulässig ist oder nicht.