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Dokument-ID: 1044543
3.5.15 Aufklärung mittels Aufklärungsbögen (OGH 18.07.2018, 5 Ob 75/18t)
Zur Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht werden häufig auch schriftliche Unterlagen – vorgegebene Aufklärungsbögen – verwendet. Dies ist insbesondere aus zweierlei Gründen zweckmäßig: