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Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Beratung und Aufklärung des Patienten

Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wird von der Rechtsprechung – siehe oben – als Vertragsverhältnis qualifiziert. Wie der Abschluss eines jeden anderen Vertrages, begründet auch der ärztliche Behandlungsvertrag wechselseitige Rechte und Pflichten.

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