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Neu Dokument-ID: 952823

Claudia Schossleitner - Petra Siegel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9 Patientenverfügungen von Minderjährigen und vertretenen Personen

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden – dies gilt auch für minderjährige oder sonst vertretene Personen.

Das PatVG kennt nur die Voraussetzung der Entscheidungsfähigkeit im Errichtungszeitpunkt, die einzelfallbezogen zu prüfen ist, jedoch keine Altersgrenzen.

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