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Dokument-ID: 937308
9.4.3 Gesetzliche Grundlagen der Sonderausbildungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
Sonderausbildungen haben die für die Ausübung der entsprechenden Spezialisierung erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.