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Dokument-ID: 645096
7.3.6 Persönlichkeitsrechte der Heimbewohner
Der Heimvertrag hat ferner gem § 27d Abs 3 KSchG insbesondere Feststellungen hinsichtlich folgender Persönlichkeitsrechte des Heimbewohners zu enthalten, wobei Persönlichkeitsrechte der Bewohner vertraglich nicht abbedungen werden können: