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Dokument-ID: 1121676
5.4.3 Voraussetzungen und Inhalt der Klage
Verfahrensvoraussetzungen
Gem § 67 ASGG darf Klage nur unter folgenden Voraussetzungen erhoben werden:
- Der Versicherungsträger hat darüber bereits mit Bescheid entschieden
- Klagserhebung innerhalb der unerstreckbaren Frist von drei Monaten