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Dokument-ID: 977022
1.3.1 Mitwirkung an und Durchführung von Pflegemaßnahmen
Die Pflegemaßnahmen, an denen Angehörige der Pflegeassistenz in Zusammenarbeit mit dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mitwirken, werden im GuKG aufgezählt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Tätigkeiten delegiert werden, die dem Berufsbild der Pflegeassistenz entsprechen und die in der Ausbildung vermittelt wurden.