Neu
Dokument-ID: 1053693
5.1.1 Ermittlung des Betreuungsbedarfs für die Einstufung, Erschwerniszuschlag und Mindesteinstufung
In der Einstufungsverordnung werden für Betreuung im Rahmen der Pflege Mindest- und Richtwerte festgelegt. Für zusätzlichen Pflegebedarf ist der Zeitaufwand für die konkrete Maßnahme im Einzelfall zu ermitteln. Für Hilfsverrichtungen bestehen fixe Zeitwerte.