1.6.9 Angehörigenrechte auch bei untersagter Vertretungsübertragung?
OGH 27.11.2019, 7 Ob 136/19d
Kurzzusammenfassung
Für die hier betroffene Person war bereits seit 2018 ein Sachwalter bestellt worden, doch deren Tochter beantragte nun die Übertragung der nunmehrigen gerichtlichen Erwachsenenvertretung auf sich. Die grundsätzliche Rechtsmittellegitimation der Angehörigen erkannte das Rekursgericht im Falle einer Umstellung in seiner Instanz aber nicht mehr an. Dem widersprach nun OGH und stellte fest, dass die Vorschriften des § 128 Abs 1 AußStrG hinsichtlich des Verfahrens zur Bestellung auch auf das Verfahren zur Übertragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung anzuwenden sind. Da sich im Rahmen der Ablehnung oder der Beschlussfassung auf Vornahme einer Umstellung durchwegs vergleichbare Fragen wie im Bestellungsverfahren stellen, besteht kein Anlass das Rechtsmittelrecht der Angehörigen nur auf jene Fälle zu beschränken