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Dokument-ID: 1144977
17.4.3 Gefährdungsprognose
Auch im Rahmen der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürfte Rechtsbrecher ist eine Gefährdungsprognose zu erstellen.
Eine Unterbringung ist nur dann zulässig, wenn nach der Person und nach der Art der Tat im Entscheidungszeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist, dass er aufgrund der Suchterkrankung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen oder mehrere strafbare Handlungen mit nicht bloß leichten Folgen begehen wird.