16.3 COVID-19
Die Ausbreitung der Pandemie hatte auch für Menschen, die auf psychiatrischen Abteilungen aufgenommen sind, zu drastischen Einschränkungen geführt. Im Stationsalltag betraf das vor allem den Ausgang ins Freie, das Recht, Besuche zu empfangen sowie Absonderungen bis zum Vorliegen von Testergebnissen. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen betreffend Menschen, die auf psychiatrischen Abteilungen nach dem UbG untergebracht sind, wurden während der Krise nicht verändert. Einschränkungen dieser Rechte waren daher weiterhin ausschließlich nach dem Unterbringungsgesetz zu beurteilen. Insbesondere war stets zu prüfen, ob es Alternativen zu derartigen Einschränkungen gibt.