2.5 Sterbeverfügungsregister
Im Gesundheitsministerium ist ein elektronisches Sterbeverfügungsregister eingerichtet an das alle errichteten Sterbeverfügungen von der dokumentierenden Person zu melden sind. Dadurch soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt werden. Insbesondere soll ein mehrfacher Bezug von Präparaten durch dieselbe sterbewillige Person unterbunden werden. Darüber hinaus dient das Register auch als Datenbasis für wissenschaftliche Analysen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sterbeverfügungen.