2.1 Allgemeines und Hintergründe
Darf ein Mensch selbst entscheiden, wann und wie er sterben möchte? Zwar ist der Suizid in Österreich mittlerweile nicht mehr mit gerichtlicher Strafe bedroht, jedoch ist er gesellschaftlich grundsätzlich unerwünscht. Ganz frei ist die Suizidentin/der Suizident jedoch bei ihrem/seinem Suizid nicht. So durften Suizidwillige bis 31.12.2021 bei der Selbsttötung keine Hilfe Dritter beanspruchen. Bis dahin war in § 78 Strafgesetzbuch („Mitwirkung am Selbstmord“) normiert, dass jemand, der „einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet,“ gerichtlich zu bestrafen ist.