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Dokument-ID: 974106
3.1 Betonung des Selbstbestimmungsrechts (§§ 239 ff ABGB)
Mehrfache Betonung des Selbstbestimmungsrechts
Durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz wird das Selbstbestimmungsrecht des Pflegebefohlenen betont und in mancherlei Hinsicht ein Paradigmenwechsel vollzogen. Dies zeigt sich vor allem durch