7.5 Änderungen der gerichtlichen Erwachsenenvertretung durch das Budgetbegleitgesetz 2025
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes am 01.07.2018 wurden das Stellvertretungsrecht volljähriger Personen und insbesondere die damaligen Regelungen der Sachwalterschaft reformiert. Hintergrund für diese Überarbeitung war damals die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die bis dahin geltenden Bestimmungen zur Sachwalterschaft wurden von der gerichtlichen Erwachsenenvertretung abgelöst; im Vordergrund stehen seither die Stärkung der Selbstständigkeit und der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Personen und diese Personen in ihren Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen; kurz gesagt sollen Autonomie und Selbstbestimmung möglichst lange und umfassend erhalten werden.