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Dokument-ID: 977039
1.7 Delegation bei pflegerischen Tätigkeiten
Speziell in Krankenanstalten, aber auch in Pflegeheimen kommt es häufig zu einer vertikalen Arbeitsteilung, das bedeutet, dass Angehörige verschiedener Gesundheitsberufe in hierarchisch organisierter Weise zusammenarbeiten. Die vom GuKG geschaffenen Möglichkeiten der Delegation pflegerischer Tätigkeiten tragen diesem Umstand Rechnung und legen die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Folgende Varianten sind im Bereich der Pflege denkbar: