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Dokument-ID: 645082
7.1.3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich der §§ 27b ff KSchG im Heimvertragsrecht
Die §§ 27b ff KSchG sind nicht auf Verträge über die Übernahme der Pflege und Erziehung von Minderjährigen in Heimen oder anderen Einrichtungen anwendbar und auch nicht auf Verträge über die Aufnahme, Pflege und Betreuung von Pfleglingen in Krankenanstalten und stationären Einrichtungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.