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Dokument-ID: 1121687
6.2 Aufgabenbereich von Diplomkrankenpflegern
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger betreuen kranke und pflegebedürftige Menschen und sind auf Anordnung von Ärzten auch für zahlreiche medizinische Maßnahmen verantwortlich: sie verabreichen beispielsweise Injektionen, setzen Infusionen und Katheter, legen Magensonden und entfernen Drainagen, Nähte und Wundverschlussklammern. Sie assistieren zudem bei chirurgischen Eingriffen, etwa im Rahmen der Wundversorgung, ebenso wie bei endoskopischen Eingriffen.