6.1 Bindungswirkung von Patientenverfügungen
Anwendungsbereich und Zielsetzung
Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit der Selbstbestimmung in Gesundheitsangelegenheiten. Personen können darin Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie Ihren Willen festhalten, damit für zukünftige Behandlungssituationen Klarheit herrscht (verbindliche Patientenverfügung) oder zumindest eine Richtlinie (andere Patientenverfügung) vorgegeben ist. Mit einer Patientenverfügung kann man bereits jetzt eine konkrete medizinische Behandlung ablehnen, sollten man später die Fähigkeit dazu verlieren, diese Entscheidung selbst zu treffen. Bei Vorliegen einer Patientenverfügung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muss die Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung unterbleiben. Die behandelnden Ärzte, gewählte oder bestellte Erwachsenenvertreter und Gerichte haben sich an die Anordnungen einer verbindlichen Patientenverfügung zu halten.