Neu
Dokument-ID: 1139953
3 Einweisung
Ein Transfer auf eine psychiatrische Abteilung kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen. Entweder kann die Fahrt bzw der Transfer auf freiwilliger Basis – sei es öffentlich, allein, in Begleitung von Angehörigen, mit dem Rettungsdienst, über Verordnung des behandelnden Arztes etc – oder im Rahmen der zwangsweisen Vorführung entsprechend der sicherheitspolizeilichen Bestimmungen im Unterbringungsgesetz erfolgen (§ 9 UbG).