9.2 Gesetzliche Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege
Die rechtlichen Grundlagen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
Seit 2016 wird die Pflegeausbildung auf tertiärem Bildungsweg und als generalistisches Studium angeboten. Zusätzlich wird der Fokus auf die Pflegewissenschaft und -forschung gelegt, um moderne evidenzbasierte Pflege im Gesundheitswesen leisten zu können. Mit der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege sind Absolventen dazu berechtigt, Patienten im akuten Setting, zu Hause oder in Langzeiteinrichtungen zu betreuen. Zudem sind Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in der Gesundheitsförderung, Prävention und in der Beratung und Schulung von Patienten, Klienten, aber auch von Angehörigen tätig (FH JOANNEUM, Stand 06.06.2024).