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Dokument-ID: 953126
2 Vertretung von Heimbewohnern
Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben (sog „effektives Haftprüfungssystem“) ist dem von einer Freiheitsbeschränkung Betroffenen ein Vertreter zur Seite zu stellen, um die Interessen jener Personen zu schützen, die wegen einer kognitiven Störung nicht mehr in der Lage sind, eigenständig prozessual zu handeln.