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Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Allgemeines

Die Vertretung in finanziellen Angelegenheiten stellt eine der in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Agenden dar, die dem Erwachsenenvertreter zur Erledigung übertragen werden. Dies mag zum einen daran liegen, dass es bei der Verwaltung der eigenen Einkünfte und des Vermögens der vertretenen Person regelmäßig nicht ganz unkomplexe Aspekte zu beachten gilt, andererseits aber auch daran, dass gerade die Einkommens- und Vermögensverwaltung eine typischerweise haftungsgeneigte Tätigkeit ist.

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